Urteil nach tragischem Säuglingstod: Mutter zu drei Jahren Haft wegen Misshandlung verurteilt
- Redaktion Mittagsmagazin
- 16. Jan.
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Das Kölner Landgericht hat eine Mutter aus Gummersbach zu drei Jahren Haft verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, schwerwiegende Vernachlässigung und Misshandlung ihres 14 Wochen alten Babys begangen zu haben. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Der Junge starb im Mai 2022 an den Folgen eines Atemstillstands, ausgelöst durch massives Schütteln.
Tod durch Schütteltrauma und Misshandlung
Laut der Urteilsbegründung erlitt der Säugling infolge heftigen Schüttelns eine schwere Schädigung des Gehirns, die schließlich zum Atemstillstand führte. „Das Kind wurde aufgrund extremer Gewaltanwendung getötet“, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Hinzu kamen Anzeichen langfristiger Vernachlässigung: Der Junge war deutlich unterernährt, und die Obduktion ergab verheilte Rippenbrüche, die auf frühere Misshandlungen hindeuteten. Diese Verletzungen seien durch eine massive Einwirkung auf den Brustkorb entstanden, die bereits Wochen vor dem Tod erfolgt sein musste.
Weitere Verletzungen festgestellt
Zusätzlich wurde bei dem Baby ein Schädelbruch diagnostiziert. Ob dieser durch einen Sturz oder durch einen heftigen Schlag mit einem harten Gegenstand verursacht wurde, blieb unklar. Allerdings war diese Verletzung nicht unmittelbar für den Tod verantwortlich, sondern ein weiteres Zeichen für die wiederholte Gewalt, der das Kind ausgesetzt war.
Schuldzuweisungen im Gerichtssaal
Während des Prozesses stritt die Mutter jede Verantwortung ab. Sie beschuldigte stattdessen den Vater des Kindes, für die Misshandlungen und den Tod verantwortlich zu sein. Der Vater war bereits im Juni desselben Jahres zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
In beiden Fällen lauteten die Schuldsprüche auf Beihilfe, da das Gericht nicht zweifelsfrei klären konnte, welcher Elternteil das Baby letztlich zu Tode schüttelte. Die Beweise machten jedoch deutlich, dass die Gewalt innerhalb der Familie stattgefunden hatte und beide Elternteile eine Mitschuld trugen.