Strengere Alkoholregeln gefordert: Bundesdrogenbeauftragter will Altersgrenze auf 18 Jahre anheben
- Redaktion Mittagsmagazin
- 28. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Minderjährigen sollte nach Ansicht des Bundesdrogenbeauftragten der Konsum von Alkohol vollständig untersagt werden. Mehr dazu jetzt in den "Besser Leben News".
Burkhard Blienert, der Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen, betonte gegenüber der Rheinischen Post, dass der Alkoholkonsum erst ab einem Alter von 18 Jahren, also mit der Volljährigkeit, gestattet sein sollte.
Einheitliche Altersgrenze für Tabak und Alkohol gefordert
Blienert wies darauf hin, dass die Altersgrenze von 18 Jahren bereits für Tabakprodukte gelte. Laut dem aktuellen Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche jedoch in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke wie Bier oder Wein konsumieren. Blienert äußerte hierzu deutliche Kritik: "Das sogenannte begleitete Trinken ab 14 Jahren lehne ich strikt ab", erklärte er. "Alkohol ist ein Gift für die Zellen und zeigt seine schädliche Wirkung schon ab dem ersten Tropfen. Es gibt keinen risikofreien Alkoholkonsum."
Überprüfung der Jugendschutzgesetze
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich im Juni mit der Problematik beschäftigt und entschieden, dass Expertinnen und Experten bis November die geltenden Bestimmungen im Jugendschutzgesetz genauer unter die Lupe nehmen sollen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach sich gegen das begleitete Trinken für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren aus und befürwortete ein Verbot dieser Praxis.