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Reformpläne: So könnte das Grundgesetz verändert werden

Seit seiner Einführung wurde das Grundgesetz bereits über sechzig Mal verändert. Für eine Änderungen müssen zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates ihr Votum dafür abgeben. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Nicht alle Artikel sind jedoch veränderbar. Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde festschreibt, und Artikel 20, der die demokratischen Staatsprinzipien regelt, bleiben unangetastet. Diese Regelung dient dem Schutz vor autoritären Entwicklungen, wie sie während der Zeit des Nationalsozialismus herrschten, und sichert grundlegende Freiheitsrechte.


Wichtige Verfassungsänderungen der Vergangenheit


Bereits in den 1950er Jahren wurde eine bedeutende Änderung vorgenommen, um den Aufbau einer neuen Armee zu ermöglichen. In den späten 1960er Jahren fanden dann die Notstandsgesetze Eingang in das Grundgesetz. Diese Regelungen definieren staatliche Maßnahmen für Krisen-, Katastrophen- und Verteidigungsfälle.


Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel ist die 2022 beschlossene Einführung eines Sondervermögens für die Bundeswehr in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro. Auch der Umwelt- und Tierschutz wurden inzwischen als Staatsziele in der Verfassung verankert.


Geplante Neuerungen im Grundgesetz


Gegenwärtig wird erneut über eine Verfassungsänderung diskutiert. Die Regierungsparteien Union und SPD verfolgen das Ziel, das Grundgesetz an mehreren Stellen anzupassen. Konkret sollen drei zentrale Punkte geregelt werden:

  1. Verteidigungsausgaben – Diese sollen künftig nur noch bis zu einer Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), etwa 44 Milliarden Euro, von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

  2. Erweiterte Verschuldungsmöglichkeiten der Länder – Die Bundesländer sollen mehr Flexibilität bei der Aufnahme von Schulden erhalten.

  3. Sondervermögen für Infrastruktur – Ein mit 500 Milliarden Euro ausgestatteter Fonds soll geschaffen und ebenfalls von der Schuldenbremse ausgenommen werden.


Politische Hürden bei der Umsetzung


Da es sich um Grundgesetzänderungen handelt, kann die Regierung diese Pläne nicht allein beschließen. Eine Zweidrittelmehrheit ist erforderlich, um die Reformen durchzusetzen. Im aktuellen Bundestag könnte dies jedoch auf Widerstand stoßen: Die AfD und die Linke verfügen zusammen über genügend Stimmen, um die Vorhaben zu blockieren.

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