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Finanzielle Hilfe für Opfer: 25 Millionen Euro vom Bund für die Betroffenen des Magdeburger Weihnachtsmarkt-Angriffs

Die Opfer des schrecklichen Angriffs auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sollen finanzielle Hilfe vom Bund erhalten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Das Bundesjustizministerium hat beim Bundestag einen Antrag gestellt, Haushaltsmittel in Höhe von 25 Millionen Euro für diese Unterstützung bereitzustellen. Diese Summe wurde als außerplanmäßige Ausgabe beantragt, wie eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte. Laut der Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten gibt es derzeit mehr als 700 Betroffene, die von diesem Anschlag betroffen sind.


Keine Unterschiede bei der Bewertung der Tat


Bundesjustizminister Volker Wissing hatte bereits Mitte Januar angekündigt, dass der Staat die Betroffenen finanziell unterstützen werde. In einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er: "Unser Staat muss den Betroffenen zur Seite stehen." Dabei betonte er, dass es unerheblich sei, ob die Tat von Magdeburg letztlich als terroristische Handlung eingestuft werde oder nicht.


Der Angriff: Ein trauriger Vorfall vor Weihnachten


Kurz vor Heiligabend ereignete sich das Ereignis: Ein Mann raste über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Dabei verloren sechs Menschen ihr Leben, darunter ein neunjähriger Junge. Der Täter, ein Arzt aus Bernburg südlich von Magdeburg, stammt aus Saudi-Arabien. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Sein Motiv ist bislang unklar und wird weiterhin ermittelt.


Entschädigung hängt von der Tatmotiv-Klärung ab


Wie das Magazin "Spiegel" berichtet, sieht der Bundeshaushalt normalerweise eine automatische Bereitstellung von Mitteln für Opfer von terroristischen oder extremistischen Taten vor. Diese Mittel können jedoch im Fall des Magdeburger Anschlags nicht freigegeben werden, da das genaue Motiv des Täters noch nicht abschließend geklärt ist.


Laut der geltenden Richtlinie stehen in Deutschland nahen Angehörigen von Opfern terroristischer oder extremistischer Taten 30.000 Euro Entschädigung zu. Dazu zählen beispielsweise Ehepartner, Eltern oder Kinder, die ihre Liebsten durch solche Taten verloren haben.

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